Orthopädisches Hilfsmittel für Konfektionsschuhe

Ihre Schuhe – perfekt angepasst

Gezielte Anpassung für mehr Komfort und Mobilität

Was ist eine Schuhzurichtung?

Schuhzurichtungen sind eine orthopädische Ergänzung zur Einlage. Dabei werden Konfektionsschuhe so verändert, dass sie – den orthopädischen Anforderungen Ihres Fußes entsprechend bestimmte medizinische Anforderungen erfüllen, ohne dass der Schuh dabei verändert wirkt.

Unsere Leistungen im Bereich Schuhzurichtung:
Je nach Diagnose nehmen unsere Fachkräfte bei der Obermeissner Orthopädie Schuh & Technik folgende Maßnahmen vor:

  • Sohlen- und Absatzveränderungen
  • Einbau von Abrollhilfen
  • Beinlängenausgleich
  • Polsterungen oder Versteifungen
  • Stützfunktionen für Fußgewölbe und Ferse

Das Ergebnis: Weniger Schmerzen, mehr Stabilität – und mehr Freude am Gehen.

ICP Schuhe
ICP-Schuhe werden verordnet, wenn Stabilität und sicherer Halt in Kombination mit individueller Anpassung –hinsichtlich Schaftführung oder gezielter Versteifungen – bei gleichzeitig geringem Gewicht erforderlich sind. Vor allem bei Kindern, die ja noch wachsen, bietet sich dieser Heilbehelf an, da er nach Größe bestellt wird und dann individuell angepasst wird. Was bedeutet, je nach Verfügbarkeit ist der ICP in 4-6 Wochen, im Vergleich zu einem orthopädischen Maßschuh, der etwa der 3- 6 Monate Fertigungszeit in Anspruch nimmt.

Typische Indikationen sind unter anderem Cerebralparese (CP/ICP), ausgeprägte Knick-Senk-Plattfüße sowie verschiedene Bewegungsstörungen und Patienten mit Lähmungen der unteren Extremitäten.

Häufig gestellte Fragen zur Schuhzurichtung (FAQ)

Was ist eine Schuhzurichtung genau?
Eine Schuhzurichtung ist eine orthopädische Anpassung an einem Konfektionsschuh. Ziel ist es, Beschwerden zu lindern oder die Gehfähigkeit zu verbessern – ohne dass ein komplett neuer Maßschuh notwendig ist.

Wie unterscheidet sich eine Schuhzurichtung von orthopädischen Einlagen?
Einlagen werden in den Schuh eingelegt, während bei der Schuhzurichtung der Schuh selbst verändert wird – z. B. durch Sohlenveränderungen, Polsterungen oder Erhöhungen.

Kann jeder Schuh zugerichtet werden?
Nicht jeder Schuh ist geeignet. Idealerweise sollte es sich um einen stabilen, gut verarbeiteten Konfektionsschuh mit ausreichend Platz handeln. Unsere Fachkräfte beraten Sie gerne individuell.

Wird die Schuhzurichtung von der Krankenkasse übernommen?
In vielen Fällen ja – insbesondere wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Wir informieren Sie dazu gerne individuell.

Kosten & Krankenkasse

Orthopädische Schuhzurichtungen und ICP Schuhe sind meistens eine Kassenleistung und können von Ihrer Krankenkasse mitfinanziert werden.

Gerne informieren wir Sie dazu persönlich.