Spürbare Entlastung für Ihre Beine.
Aktiv bleiben mit gezielter Kompression
Mehr Leichtigkeit im Alltag, bei Sport und auf Reisen
Wenn Beine müde werden oder anschwellen
Kompressionsstrümpfe helfen, Ihre Beine zu entlasten. Ob bei langem Stehen, Reisen, nach Operationen oder bei Venenproblemen – mit der richtigen Kompression fühlen sich Ihre Beine spürbar leichter an.
Gezielte Unterstützung bei Venenproblemen
Bei Venenproblemen oder Venenschwäche erleichtern medizinische Kompressionsstrümpfe den Alltag. Sie unterstützen den venösen Rückfluss und helfen, Schwellungen zu reduzieren.
Mehr Leistung und Regeneration beim Sport
Auch während und nach dem Sport fördern Kompressionsstrümpfe die Blutzirkulation, verbessern die Sauerstoffversorgung der Muskulatur und unterstützen die Regeneration.
Medizinische Kompressionsstrümpfe Klasse 2
Werden bei Venenerkrankungen vom Facharzt verordnet und können direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Unsere Venenspezialisten bei Obermeissner Orthopädie Schuh & Technik beraten Sie persönlich und nehmen für Ihre passenden Strümpfe ein genaues Maß Ihres Fußes. Die Strümpfe bestellen wir bei unseren Partnerfirmen.
Erste Symptome für eine Venenschwäche
- Schmerzen und Schweregefühl in den Beinen
- Beinschwellungen
- Nächtliche Wadenkrämpfe
- Juckreiz in den Beinen
Tipps, um Venenprobleme vorzubeugen
- Fußgymnastik
- regelmäßige Bewegung
- ausgewogene Ernährung
- Beine hochlagern oder Kompressionsstrümpfe trage
Bitte beachten Sie, für Termine zum Strumpfanmessen empfehlen wir die Vormittagsstunden, da die Füße im Laufe des Tages anschwellen können und so das Messergebnis verfälscht wird.
Kosten & Krankenkasse
Es wird die Klasse 1 (CCL1) bei Kompressionsstrümpfen – außer in der Schwangerschaft – nicht von den Kassen übernommen. Die Klasse 2 (CCL2) der medizinische Kompressionsstrümpfe werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – unter bestimmten Voraussetzungen:
Ärztliche Verordnung:
Sie benötigen eine Verordnung von einer Fachärztin oder einem Facharzt (z. B. für Innere Medizin, Dermatologie oder Gefäßchirurgie).
Vertragspartnerbetrieb:
Die Versorgung muss über uns, als Vertragspartner der Krankenkasse erfolgen.
Zweckmäßige Ausführung:
Die Kasse übernimmt die Kosten für eine einfache und medizinisch zweckmäßige Ausführung. Für Sonderwünsche (z. B. modische Farben, spezielle Materialien) kann ein Selbstbehalt oder eine private Zuzahlung anfallen
Bewilligungspflicht:
In manchen Fällen ist eine Bewilligung durch die Krankenkasse erforderlich. Diese wird für Sie von uns eingeholt.
Selbstbehalt CCL2:
In der Regel fällt ein Selbstbehalt von 10–20 % an, abhängig von der Versicherung und dem Tarif. Der Mindestselbstbehalt liegt aktuell (STand 7/25) bei 43 Euro, wenn keine vollständige Befreiung vorliegt.